Häufige Ausstellerfragen

Gibt es Strom auf dem Messestand?

Sie erhalten als Aussteller einen Standard Anschluss von 230 V. Mit ihren Standgebühren sind die Verbrauchskosten abgedeckt. Sollten Sie darüberhinaus einen stärkeren Anschluss benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Hat der Messestand einen Teppich?

Nein, ein Bodenbelag wird seitens des Veranstalters nicht verlegt. Achten Sie bei eigenen Bodenbelägen, dass keine Stolperkante besteht und B1 (schwer entflammbare Materialien) verwendet werden.

Kann ich einen individuellen Stand aufbauen?

Ja, selbstverständlich. Sie buchen einen Standplatz ohne Wände, also nur eine Fläche. Hier können Sie mit Ihrem Messebauer einen individuellen Stand entwickeln.

Ab wann kann ich meinen gebuchten Messestand bestücken?

Der Messestand ist am Freitag vor dem Messestart zu gestalten. Bitte stimmen Sie sich zur Sicherheit mit der Messeleitung ab und achten Sie auf Wertsachen, diese sind nicht versichert oder werden bewacht.

Wir haben keinen Messestand?

Sprechen Sie uns an über die Möglichkeiten einen Messemietstand zu erhalten. Wir halten neben Displays, Roll-ups, Messewände auch unterschiedliche Möbel (wie Theken, Stühle, Tische, Regale, etc.) bereit.

Wie sieht es mit Werbegeschenken für Besucher aus?

Selbstverständlich dürfen Sie Werbegeschenke an die Standbesucher verteilen, ausgeschlossen sind frisch zubereitete Speisen oder Getränke.

Dürfen wir vor Ort auch Videos oder Livestreams durchführen?

Selbstverständlich dürfen Sie auf ihrer Standfläche Bilder, Videos oder andere Streamingformate erstellen. Achten Sie bitte darauf, dass andere Besucher oder Standnachbarn nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.

Steht zum Auf-/ und Abbau ein Gabelstapler zur Verfügung?

Leider nein, wir können lediglich mit einem Hubwagen aushelfen.

Bekomme ich als Aussteller im Foyer, oder im Großen Saal einen Wasseranschluss?

Leider können wir ihnen keinen festen Wasserschluss anbieten. Bitte verwenden Sie Kanister für Frisch-/ und Abwasser.

Darf ich am Sonntag Artikel verkaufen, oder Verträge abschließen?

Ja, wir haben im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine Ausnahmegenehmigung, in der das geregelt ist. Sie dürfen am Sonntag verkaufen, bzw. Verträge abschließen.